Zahnersatz für
gesetzlich Versicherte

Zahnersatz kann weh tun. Besonders im Geldbeutel.
Mit den Zusatztarifen der LVM-Krankenversicherung sorgen Sie dafür, dass hochwertiger Zahnersatz für Sie bezahlbar bleibt.

Sie können die Tarife untereinander kombinieren und erreichen so besonders hohe Erstattungen: Auswahl möglicher Tarifkombinationen und Einzeltarife sowie Kostenbeispiele.

Im optimalen Fall und abhängig vom Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung kostet Sie Zahnersatz keinen Cent.

Beim Zahnersatz haben Sie die Wahl zwischen den Tarifen ZG25 und ZG30. Unsere Aufstellung zeigt Ihnen, wie viel wir zusätzlich zur gesetzlichen Krankenkasse zahlen.

Variante1: Tarif ZG25

  • 25 Prozent für Inlays, Kompositfüllungen nach der Mehrschicht-Technik, Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate.

    25 Prozent für alle Leistungen im Zusammenhang mit der Implantation - max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 Implantate im Unterkiefer einschließlich bereits vorhandener Implantate.
    Der Erstattungsprozentsatz bezieht sich auf einen Rechnungsbetrag von maximal 1.000 Euro je Implantat. Diese Begrenzung gilt nicht für implantatgetragene Versorgungen (Kronen).
    25 Prozent auch für funktionsanalytische und therapeutische Leistungen.
  • Höchstgrenzen nur in den ersten
    4 Versicherungsjahren:
    im 1. Jahr 200 Euro,
    im 1. bis 2. Jahr zusammen 300 Euro,
    im 1. bis 3. Jahr zusammen 600 Euro,
    im 1. bis 4. Jahr zusammen 1.000 Euro.

    Diese Höchstgrenzen entfallen bei
    unfallbedingten Behandlungen.

Variante2: Tarif ZG30

  • 30 Prozent für Inlays, Kompositfüllungen nach der Mehrschicht-Technik, Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate.

    30 Prozent für alle Leistungen im Zusammenhang mit der Implantation - max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 Implantate im Unterkiefer einschließlich bereits vorhandener Implantate.
    Der Erstattungsprozentsatz bezieht sich auf einen Rechnungsbetrag von maximal 1.000 Euro je Implantat. Diese Begrenzung gilt nicht für implantatgetragene Versorgungen (Kronen).
    30 Prozent auch für funktionsanalytische und therapeutische Leistungen.
  • Zusätzlich übernehmen wir die Kosten für die professionelle Zahnreinigung bis maximal 50 Euro pro Kalenderjahr.
  • Höchstgrenzen nur in den ersten
    4 Versicherungsjahren:
    im 1. Jahr 300 Euro,
    im 1. bis 2. Jahr zusammen 450 Euro,
    im 1. bis 3. Jahr zusammen 900 Euro,
    im 1. bis 4. Jahr zusammen 1.500 Euro.

    Diese Höchstgrenzen entfallen bei
    unfallbedingten Behandlungen.

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